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Einmalversicherungen Reiserücktritt/Abbruch
Wenn Sie „nur” eine Reiserücktrittskosten- bzw. Abbruchversicherung benötigen, finden Sie hier das richtige Produkt. Optimale Leistungen zu fairen Konditionen.
Einmalversicherungen Reiserücktritt/Abbruch mit Selbstbeteiligung
Einzelreisende, Familien und Gruppen bis zu 6 Personen
Die Versicherungssumme bezieht sich auf den gesamten Reisepreis. Bei mehreren versicherten Personen müssen Sie die Einzelpreise zusammenrechnen.
Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise bis max. 365 Tage mit Weltgeltung
ohne Altersbegrenzung; bis 6 Personen im Rahmen der Versicherungssumme
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise. Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.
Sonderregelung
Liegen zwischen dem Abschlußdatum und dem Reisebeginn mehr als sechs Monate, wird jeder Vertrag angenommen. Liegen zwischen dem Buchungsdatum und dem Reisebeginn mehr als drei Monate, muss der Versicherungsabschluß spätestens einen Monat nach dem Buchungsdatum erfolgen.
Einmalversicherungen Reiserücktritt/Abbruch ohne Selbstbeteiligung
Einzelreisende
Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise bis max. 365 Tage mit Weltgeltung
Der Versicherungsnehmer ohne Altersgrenze
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise. Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.
Sonderregelung
Liegen zwischen dem Abschlußdatum und dem Reisebeginn mehr als sechs Monate, wird jeder Vertrag angenommen. Liegen zwischen dem Buchungsdatum und dem Reisebeginn mehr als drei Monate, muss der Versicherungsabschluß spätestens einen Monat nach dem Buchungsdatum erfolgen.
Familien
Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise bis max. 365 Tage mit Weltgeltung
Ehe- oder Lebensgemeinschaften ohne Altersbegrenzung sowie eigene Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit gemeinsamer Wohnanschrift
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise. Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.
Sonderregelung
Liegen zwischen dem Abschlußdatum und dem Reisebeginn mehr als sechs Monate, wird jeder Vertrag angenommen. Liegen zwischen dem Buchungsdatum und dem Reisebeginn mehr als drei Monate, muss der Versicherungsabschluß spätestens einen Monat nach dem Buchungsdatum erfolgen.