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Hilfe im Schadenfall
Unser Ziel ist es Schäden schnell und zuverlässig zu regulieren. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen, wie Sie Ihre Schadensregulierung beschleunigen können.
Versicherungsnachweis
Sie sollten Ihre Versicherungs-Nummer (auf Ihrer Prämienrechnung oder Ihrem Versicherungsnachweis/SafetyCard) immer parat haben und auch auf der Reise mitführen.
Schadenfall umgehend melden
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, spätestens jedoch sobald Sie wieder zu Hause sind. Reichen Sie Ihre Schadensmeldung in jedem Falle schriftlich ein. Verwenden Sie hierzu bitte die Original-Formulare, die Sie bequem und einfach online als PDF-Download ausdrucken können.
Ansprechpartner im Schadensfall
Alle Versicherungsfälle der SafetyCard werden von der SIGNAL IDUNA Allgemeine AG direkt abgewickelt.
SIGNAL IDUNA Gruppe
SIGNAL IDUNA Reiseversicherung
Neue Rabenstraße 15-19
20354 Hamburg
Informationen zur Schadenmeldung erhalten Sie hier.
Schadenservicenummer (24 Std.): +49-(0)221-827 75 57 Bei Rückfragen im Schadenfall: +49-(0)40-4124 4988
Unterlagen vollständig ausfüllen und unterschreiben
Die Erstattung der Leistungen erfolgt ausschließlich per Überweisung, daher ist die Angabe Ihrer Bankverbindung zwingend erforderlich!
Eine vollständige Schadenmeldung besteht - je nach Versicherung - aus folgenden Unterlagen:
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Reiserücktrittskosten-Versicherung (Stornierung vor Reiseantritt)
- Original-Buchungs-/Reisebestätigung des Veranstalters
- Original-Stornokostenrechnung des Veranstalters
- Nachweise zum Grund der Stornierung, wie z.B. Attest, Sterbeurkunde, Nachweis bei Schaden am Eigentum
- Bei Rücktritt durch Krankheit oder Unfall ist das Formular "Ärtzliche Bescheinigung" vom behandelnenden Arzt auszufüllen.
- Bei Schwangerschaft ist ein Attest beizubringen
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Reiserücktrittskosten-Versicherung (Abbruch der Reise)
- Buchungsbestätigung des Veranstalters
- Aufstellung der zusätzlichen Rückreisekosten mit Originalbelegen
- Nachweise für den Grund (siehe Reiserücktritt) und für den Zeitpunkt des Reiseabbruchs
- Nachweis für die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
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Reisegepäck-Versicherung
- Original Anschaffungsbelege, ggf. Kredikartenabrechnungen
- Nachweise über Beschädigung / Verlust des Reisegepäcks
- Gebührbelege für Ausweispapiere
- Reparaturkostenrechnungen sofern vorhanden
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Auslandsreise-Krankenversicherung
- Kopie der Kundenkarte oder der Buchungsbestätigung
- Original-Rechnungen und sonstige Belege im original versehen mit Name des Patienten, Diagnose, Behandlungsdaten und Einzelleitungen.
- Schilderung des Schadenfalls